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Neuer Gebäudeenergieausweis
Die Bundesregierung hat sich in den Beratungen über die zu novellierende Energiesparverordnung auf einen Kompromiss zu künftigen Gebäudeenergieausweisen geeinigt. Er sieht für einen erheblichen Teil der Bestandsgebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vor. So kann für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden, ist ab dem 1. Januar 2008 die Erstellung eines Bedarfsausweises verpflichtend.
Damit wird aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ein angemessener Anreiz für energetische Sanierungen gesetzt und verstärkt auf die notwendige Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich hingewirkt.
Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.
Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.
Bedarf oder Verbrauch?
Grundsätzlich können Energieausweise entweder den Energiebedarf oder den Energieverbrauch des Gebäudes deklarieren. Der Informationsgehalt beider Varianten ist nicht identisch: Die Bedarfsberechnung trifft normative Annahmen für Klima und Nutzung und bildet so den "rechnerischen Verbrauch". Energieausweise auf Basis von Verbrauchskennwerten bilden das Nutzerverhalten und Klimaeinflüsse ab.
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